26.09.2016 \|
„Lärmobergrenzen eröffnen auch für den Darmstädter Norden die
Perspektive auf weniger Fluglärm. Sie müssen aber in einem geänderten
Planfeststellungsbeschluss rechtssicher festgelegt werden, “ sagten
heute der SPD Landtagsabgeordnete Michael Siebel.
Es habe sich herausgestellt, dass die in dem Planfeststellungsbeschluss
festgelegte Prognose von 701000 Flugbewegungen als nicht belastbar
erwiesen hat. Nach Aussage des Verkehrsexperten Klaus Peter Güttler
müsse man heute davon ausgehen, dass bis 2020 weniger als 600000
Flugbewegungen vom Frankfurter Flughafen ausgehen. Dies habe mit
rückläufigen Fluggastzahlen zu tun, aber auch mit einer geänderten
Flottenstrategie der Lufthansa. Durch neues Fluggerät und die
Orientierung auf Billigflieger, die nicht ausschließlich von Frankfurt
starten, habe sich die HUB-Funktion des Frankfurter Flughafens
verändert. Deshalb müssten die Verkehrsprognosen in einem
Planungsprozess neu ermittelt werden und in einer Änderung des
Planfeststellungsbeschlusses festgeschrieben werden. Dies sei dann
Grundlage für An- und Abflugverfahren.
Mit einem geänderten Planfeststellungsverfahren würden dann
Lärmobergrenzen auch durchsetzbar. „Das kann eine freiwillige
Vereinbarung mit den Airlines nicht leisten. Lärmobergrenzen bedeuten,
dass die Anzahl der Slots festgelegt werden und dass bei Überschreitung
der Lärmobergrenzen auch Einfluss auf die Slot genommen werden kann“,
erläuterte Siebel.
Für den Darmstädter Norden habe eine rechtsverbindliche Festlegung von
Lärmobergrenzen aber noch weitreichendere Auswirkungen. So würde sich
dann die Möglichkeit ergeben, auch die Lärmschutzbereiche und die
Flugrouten neu festzulegen.
„Hier wäre es dann besonders wichtig, dass sich Darmstadt aktiv in den
Prozess einbringt und auf solider Datenlage argumentieren kann. Dazu ist
die von der SPD wiederholt geforderte städtische Studie notwendig, in
der untersucht wird, wie sich verschiedene Varianten einer Verlegung der
Flugroute über dem Darmstädter Norden auswirken würden. Ein klug und
solidarisch gewählter Verlauf der Flugroute könnte positive Auswirkungen
auf die Lärmentwicklung haben, aber auch städtebaulich Möglichkeiten
eröffnen, die wir bislang nicht hatten“, sagte Siebel.
Weiterhin sei es wichtig, dass in dem jetzt in Arbeit befindlichen
Landesentwicklungsplan ein Hinweis auf die Lärmobergrenzen aufgenommen
wird. „Dafür werde ich mich im Hessischen Landtag einsetzen“, so Siebel.
Die Verfahren müssten aber ineinander greifen.
Die Vertreter der Stadt Darmstadt in der Fluglärmkommission forderte
Siebel auf, sich auch für ein rechtssicheres Verfahren durch einen
geänderten Planfeststellungsbeschluss einzusetzen. Er habe Verständnis
dafür, dass in der Fluglärmkommission auch auf eine freiwillige
Vereinbarung gesetzt würde. „Aber es geht um wirtschaftliche Interessen
und da brauchen wir Rechtsverbindlichkeit die auch Sanktionen vorsieht.“