05.10.2016 \|
Im Jahr 2014 wurden die Darmstädter Bürger erneut zur Kasse gebeten
gegen die Stimmen der SPD; nach 2012 hatten die Bürger bereits eine
höhere Grundsteuer zu zahlen; damals stieg sie um gut 24%, 2104 noch
einmal um 16,5 %. Der Hebesatz betrug 535 Punkte.
Eine aktuelle kleine Anfrage der Stadtverordneten Sabine Heilmann (SPD)
beantwortete der Kämmerer Andre Schellenberg wie folgt:
Bei der Frage, wie viele Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern sowie
Unternehmen gegen die Bescheide mit dem erneut erhöhten Hebesatz zur
Grundsteuer B vom Rechtsamt negativ beschieden wurden und wie viele
Klagen beim Verwaltungsgericht Darmstadt anhängig sind bezüglich solcher
Bescheide, antwortete der Kämmerer wie folgt:
Im Jahr 2015 seien 125 Widersprüche in Grundsteuerangelegenheiten
eingelegt worden, bei insgesamt 47.450 Veranlagungsfällen. Da keine
Statistik über die Widerspruchsgründe geführt wird, kann die Anzahl der
Widersprüche, die aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes ergangen sind,
nur annähernd bestimmt werden. Schätzungsweise haben von den 125
Widerspruchsführern 50% wegen der Anpassung des Hebesatzes Widerspruch
eingelegt. In den Vorjahren 2014 gab es 113 Widersprüche, in 2013 gab es
134 Widersprüche und in 2012 waren es insgesamt 141 Widersprüche in
Grundsteuerangelegenheiten. Ein Anstieg der Anzahl der Widersprüche in
Folge des Erhöhens des Hebesatzes der Grundsteuer B im zum Jahr 2015 war
nicht ersichtlich.
Alle Widersprüche, die sich im Jahr 2015 gegen die Erhöhung des
Hebesatzes gerichtet haben, sind aufgrund von Erläuterungen der
zuständigen Abteilung Steuern, Gebühren und Beiträge zurückgenommen
worden, so dass keine Widersprüche zur Entscheidung an das Rechtsamt
abgegeben werden mussten. Dementsprechend sind und waren auch keine
Klagen vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Bei der Erhöhung der
Hundesteuersätze zum 1.1.2014 gab es ein Klageverfahren, welches von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt gewonnen wurde.
Bezüglich der zusätzlichen Frage der Stadtverordneten Sabine Heilmann
hinsichtlich der Entwicklung der Einnahmensituation *I* der Fallzahlen
seit der Einführung der Zweitwohnsteuer im Jahr 2011 bis heute,
antwortete Kämmerer Schellenberg wie folgt:
Vor Einführung der Zweitwohnungssteuer wurden 13.000 potenzielle
Steuerpflichtige angeschrieben.
Nach der Bereinigung des Melderegisters blieben ca. 2.000
Steuerpflichtige übrig. Aufgrund der beabsichtigten Lenkungswirkung der
Zweitwohnungssteuer kam es zu ca. 1.000 Ummeldungen des 2. Wohnsitzes
zum 1. Wohnsitz, so dass es danach ca. 1.000 Veranlagungen bei der
Zweitwohnungssteuer im Jahr gab. Die Zahl ist seitdem konstant, weshalb
die Einnahmen von ca. 350.000,00 € im Jahr stabil sind.