07.07.2016 \|
Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts
diskutiert – heute wurde sie vom Bundestag beschlossen. Künftig sind
alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt.
Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen.
„Diese Reform war längst überfällig, ich bin froh, dass wir sie heute im
Bundestag einstimmig beschlossen haben“, begrüßt die Darmstädter
Bundestagsabgeordnete Brigitte Zypries (SPD) die Entscheidung. „Wir
stärken mit der Neufassung im Strafrecht das sexuelle
Selbstbestimmungsrecht – und das deutsche Strafrecht erfüllt damit auch
die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention des Europarates, die wir
2011 unterzeichnet haben.“
Mit der Reform werden außerdem zwei neue Tatbestände im Strafrecht
aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert
werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell
unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn
Straftaten aus Gruppen heraus begangen werden. „Die SPD hat eine
Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung schon lange gefordert
– erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und beim
Darmstädter Schlossgrabenfest setzte beim Koalitionspartner ein Umdenken
ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht
führte“, so Zypries. „Wir haben heute einen wichtigen Schritt getan –
wir brauchen aber mehr: Gute Beratung, konkrete Hilfsangebote und
ausreichend Schutzräume für die Opfer, zum Beispiel zur Untersuchung für
eine anonyme und kostenlose Beweissicherung.“