22.02.2017 \|
Die Magistratsvorlage „Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“
sieht für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Mindestquoten von 25%
für Sozialwohnungen und 20% für mittlere Einkommen vor. Dies soll
hauptsächlich über Bebauungspläne und städtebauliche Verträge realisiert
werden. Der in der Vergangenheit oftmals aufgetretene Konflikt mit
privaten Investoren, die sich auf bestehendes Baurecht berufen können,
löst die neue Regelung allerdings nicht.
In der Vorlage „Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“ schlägt
der Magistrat Mindestquoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
von insgesamt 45% vor. „Wir freuen uns über dieses Bekenntnis der
Regierungskoalition, da sie inhaltlich deckungsgleich in unserem
Wahlprogramm zu finden ist“, so Oliver Lott, baupolitischer Sprecher
der SPD-Fraktion. Im SPD-Wahlprogramm heißt es im Wortlaut: „Einen
Anteil an geförderten Wohnungen von 45% halten wir wegen des
Nachholbedarfes für notwendig. Bei der Erschließung neuer Flächen, deren
Umgebung dies verträgt, soll dieser Anteil als Anforderung an Investoren
festgeschrieben werden. Die Wohnungen sollen sich aus klassischen
Sozialwohnungen (etwa 25%) nach den bisherigen Einkommensgrenzen und
Wohnungen basierend auf einem 2. Förderungsweg für mittlere Einkommen
(etwa 20%) zusammensetzen.“
Dabei soll der Magistrat durch die Vorlage ebenso dazu aufgefordert
werden, rechtssichere Lösungen zu finden. Dass dies auch notwendig ist,
haben die letzten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen gezeigt:
Immer wieder entbrannte eine Diskussion, ob mit Bebauungsplänen
überhaupt eine rechtlich verbindliche Quote von öffentlich gefördertem
Wohnraum zu realisieren sei.
Dennoch bliebe abzuwarten, ob die in der Magistratsvorlage formulierte
Einschränkung, dass die tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sein
müssen, nicht zu einer Hintertür werden. Denn damit ließe sich fast
jeder Grund vorschieben, warum die Quoten nicht einzuhalten seien, gibt
Michael Siebel, Fraktionsvorsitzender der SPD Darmstadt, zu bedenken.
Ebenso nicht inbegriffen ist die Veränderung schon bestehender Baupläne,
welche den Hauptanteil der bebaubaren städtischen Flächen abdecken. Hier
ist es privaten Investoren trotz der Regelung weiterhin möglich, die
Quoten selbst festzulegen. „In der Regel führt dies zur Entwicklung
hochpreisiger Objekte ohne Anteile von sozial gefördertem Wohnungsbau.
An diesem Punkt suchen allerdings alle Parteien noch nach einem
rechtssicheren Weg der Umsetzung“, bedauert Anne Marquardt in ihrer
Position als sozialpolitische Sprecherin der Darmstädter SPD-Fraktion.
In Summe ist die Vorlage ein großer Schritt in die richtige Richtung. Ob
am Ende das Ziel erreicht werden wird, diese Quoten auch tatsächlich
umzusetzen, hängt vom weiteren Willen der beteiligten Parteien ab und
ist keinesfalls rechtlich abgesichert.