Leistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen ab 2017

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09.11.2016 \|
Nach langwierigen Verhandlungen beschloss das Bundeskabinett heute die
Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Mit ihr sollen ab dem
kommenden Jahr auch jene Menschen Hilfen erhalten, die als Kinder oder
Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der BRD oder von 1949 bis
1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der
Behindertenhilfe oder Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben.

„Der Kabinettbeschluss sieht vor, dass Betroffene eine einmalige
Geldleistung in Höhe von 9.000 € erhalten. Außerdem soll es
Rentenersatzzahlungen in Höhe von 3.000–5.000 € geben, sofern Menschen
mit Behinderungen im Rahmen ihrer Unterbringung Arbeitstätigkeiten
nachgehen mussten, für die keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet
wurden“, erklärt die Darmstädter Bundestagsabgeordnete Brigitte Zypries
(SPD).

Neben der finanziellen Anerkennung wird sich die Stiftung auch mit
möglichen Formen der öffentlichen Anerkennung beschäftigen. „Die SPD hat
sich stets dafür eingesetzt, neben den Fonds ‚Heimerziehung in der DDR‘
und Heimerziehung West‘ auch eine Anerkennungsleistung für Menschen aus
Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und
Jugendpsychiatrie zu schaffen“, so Zypries. „Ein weiterer wichtiger
Bestandteil der Stiftungsarbeit wird sein, das damals verübte Unrecht
wissenschaftlich aufzuarbeiten, die Informationen über die neue
Anerkennungsleistung breit zu streuen und die Beratung dazu
flächendeckend und bundeseinheitlich sicherzustellen.“

Bis spätestens April 2017 werden regionale Beratungsstellen geschaffen,
die bei der Antragstellung und persönlichen Verarbeitung des Geschehenen
behilflich sind. Betroffene können sich dort bis Ende 2019 anmelden, um
ihre Anerkennung geltend zu machen. Die Adressen und Telefonnummern der
einzelnen Anlauf- und Beratungsstellen in den Bundesländern werden vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach der Errichtung sofort
bekanntgeben.

Weitergehende Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe sowie zur
Konstituierung des Fachbeirates finden sich auf der Webseite des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: