SPD-Fraktion forderte Aufklärungskampagne zur Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer
„Die geplante Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze ist für die Bevölkerung schwer zu durchschauen. Das muss sich ändern. Es ist nicht akzeptabel, die Bürgerinnen und Bürger damit alleine zu lassen und vor vollendete Tatsachen zu stellen, die sie nicht nachvollziehen können“, begründet SPD-Fraktionschef Michael Siebel seine Initiative für eine Informationskampagne zur neuen Grundsteuer. Im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss fand dies jedoch keine Mehrheit. Stadtkämmerer André Schellenberg (CDU) und die Mehrheit im Ausschuss sahen keine Notwendigkeit dafür.
Es sind viele Fragezeichen – aber bislang keine Antworten – die mit der geplanten Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B einhergehen. Für Michael Siebel absolut verständlich. „Das ist dringend erklärungsbedürftig“, meint er. Deshalb hatte er beantragt, dass der Stadtkämmerer eine Informationskampagne dazu durchführt und Antworten liefert. „Die Notwendigkeit muss begründet und über die Hintergründe muss aufgeklärt werden“, fordert der SPD-Fraktionschef. Zudem verpflichtete sein Antrag den Kämmerer dazu, Modellbeispiele zusammenzustellen. Darin soll transparent und nachvollziehbar dargestellt werden, wo und warum es preiswerter wird, und wo und warum es teurer wird. Hierzu Siebel: „Es gibt in Wixhausen und Arheilgen etwa Fälle, in denen es zu einer Erhöhung um bis zu 144 Prozent kommt. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, das erläutert zu bekommen.“
Fakt ist zumindest: Die neue Grundsteuer ist keine Darmstädter Erfindung. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wie Siebel erläutert. Hierin hatten die obersten Bundesrichter das aus dem Jahr 1964 stammende Bewertungssystem für verfassungswidrig erklärt. Nach heftigen Diskussionen zwischen dem damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz und den Ländern entschied die CDU in Hessen, nicht den Bundesvorschlag anzuwenden, sondern einen Sonderweg zu beschreiten. „Das Scholz-Modell wäre zwar komplizierter, aber gerechter gewesen“, meint Siebel.
Dies geht auch aus der Beantwortung einer kleinen Anfrage aus dem November von Siebel hervor. So wird hierin dargelegt, dass die geplante Erhöhung notwendig sei, um die so genannte „Aufkommensneutralität“ sicherzustellen. „Aufkommensneutralität“ heißt: Die Stadt erwirtschaftet keinen Gewinn, die Summe an Einnahmen aus der Grundsteuer bleibt gleich. Sie wird dann nur anders auf die Bevölkerung verteilt. „Wenn wir die Hebesätze nicht angleichen würden, würden uns nochmals 20,1 Millionen Euro im Stadtsäckel fehlen. Das ist angesichts unserer Haushaltslage nicht möglich.“
Der SPD-Fraktionschef betont: „Es ist mehr als bedauerlich, dass wir diesen Schritt gehen müssen. Aber das Land und die CDU Hessen zwingen uns dazu. Diese Verantwortlichkeit muss klar benannt werden.“ Und nicht nur das. „Auch wenn wir die geplante Erhöhung für notwendig erachten – eben weil die Stadt nicht in der Lage ist, für CDU-Entscheidungen die Zechte zu zahlen, so haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Information. Diese Recht hatten wir eingefordert.“