Siebel: Recht auf Wohnen in die hessische Verfassung

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13.01.2017 \|
Für eine Aufnahme eines Rechts auf Wohnen in die hessische Verfassung
hat sich heute der SPD-Landtagsabgeordnete und Oberbürgermeisterkandidat
Michael Siebel (Darmstadt) eingesetzt. In der heute tagenden Sitzung des
Verfassungskonvents begründete er den Vorstoß der SPD.

„Wir sind der Auffassung, dass es ein Verfassungsgebot geben muss, die
jedermann den Bezug einer angemessenen Wohnung zu sozial tragbaren
Bedingungen ermöglicht.“

Zur Verwirklichung dieses Staatsziels soll das Land sozialen und
ökologischen Wohnungsbau fördern und für die Erhaltung von Wohnungen
sorgen.

„Ich bin dieser Auffassung, nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen
Wohnraumknappheit, sondern auch deshalb, weil auf der kommunalen Ebene
Wohnen als Aufgabe der Daseinsvorsorge begriffen wird“ so Siebel.