SPD widerspricht dem Antrag der AFD für eine Beweislastumkehr zur Altersfeststellung von unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerbern.

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05.03.2019 \|
Die AFD Fraktion wollte mit ihrem Antrag in der letzten
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt vorschreiben, wie die
Inaugenscheinnahme die Fachämter der Jugendhilfe zu erfolgen hat, wenn
keine Papiere bei minderjährigen Flüchtlingen vorliegen. Zudem sollte
die Stadt beim Land darauf einwirken, die Altersfeststellung hessenweit
bei jungen Migranten zu ändern. Konkret geht es der AFD um die Umkehr
der Beweislast zur Altersfeststellung unbegleiteter jugendlicher
Flüchtlinge. Wen wunderst, da die AFD der Regierung bundesweit Versagen
in der Flüchtlingspolitik vorwirft und versucht über Innenministerien
der Länder die Beweislastumkehr einzuführen.

Die Politik in Darmstadt hat mit Partnern und vielen Ehrenamtlichen
Verantwortung für viele junge Flüchtlinge übernommen und dafür Sorge
getragen, dass die jungen Menschen hier gut ankommen und angemessene
Unterstützung finden. Laut der UN Kinderrechtskonvention verfügen viele
Kinder und Jugendliche über keine gültigen Passdokumente, weil diese vor
oder während der langen Flucht aus unterschiedlichen Gründen
abhandengekommen sind.

Die AFD schürt die Veränderung des gesellschaftlichen Klimas, indem Sie
mit wachsender Fremdenfeindlichkeit und ständiger Hetze versucht, unsere
gute Willkommenskultur in Darmstadt schlecht zu reden.

Die SPD Fraktion lehnt ebenso wie ein breites Bündnis von sozialen
Verbänden und Organisationen Gesetzesänderungen zur Beweislastumkehr und
zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung
bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab. Eine gesetzliche
Grundlage für die Beweislastumkehr fehlt auch in Hessen und zudem sind
die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ärztliche Eingriffe, die
keinen Heilzweck verfolgen, als nicht zielführende Grundrechtseingriffe
abzulehnen, erklärt die Stadtverordnete Sabine Heilmann.

Die zuständigen Jugendämter agieren nicht nach eigenem Gutdünken. Die
Frage der Alterseinschätzung ist bereits im Kinder- und
Jugendhilfegesetz verbindlich geregelt. Hier gibt es umfangreiche, gute
Verfahren, bei denen das Jugendamt bei nicht ausräumbaren Zweifeln als
letztes Mittel eine medizinische Untersuchung veranlassen kann. Das
Hauptziel von Alterseinschätzungsverfahren muss nämlich der Schutz von
Minderjährigen sein (erklärt die Stadtverordnete weiter).

Eine Beweislastumkehr hätte zur Folge, dass zahlreiche Minderjährige bis
zur Klärung in Erwachsenenunterkünften untergebracht würden und keinen
Zugang zur Jugendhilfe hätten. Das Primat der Kinder und Jugendhilfe
muss nach dem Amtsermittlungsgrundsatz “im Zweifel für die
Minderjährigkeit“ erhalten bleiben und das Kindeswohl von Minderjährigen
ist zu wahren. Notwendige Hilfen sind nach den Gesetzen sicher zu
stellen.